Staatliche Förderung

Vom Bund gibt es umfangreiche Unterstützung für Investitionen in Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie bei der Entwicklung von Transformationskonzepten zur Treib-hausgasneutralität.

Disclaimer: Der Stand dieser Seite und der Arbeitshilfen ist mit der Novellierung der EEW im Februar 2024 nicht mehr aktuell. Eine Aktualisierung auf den neuesten Stand ist in Arbeit.

Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft steht den Unternehmen in Deutschland ein technologieoffenes Förderprogramm zur Verfügung. Das Förderprogramm besteht aus sechs Fördermodulen und einem Förderwettbewerb, die von der Bundesregierung bewusst akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet wurden. So soll das Förderpaket für möglichst viele Unternehmen und die hohe Bandbreite unternehmensspezifischer Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen offenstehen. Das Förderprogramm können private Unternehmen aller Branchen und Größen, kommunale Unternehmen, Energiedienstleister sowie Freiberufler in Anspruch nehmen.

Investitionspaket aus fünf Modulen und Förderwettbewerb

Zum 01.05.2023 wurde das Förderprogramm novelliert und erweitert. Die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Elektrifizierung und zur Wärmedämmung wurden verbessert. Neu ist das Modul 6, das sich explizit an kleine und Kleinstunternehmen richtet und Maßnahmen zur Elektrifizierung vorhandener Anlagen fördert. Zudem wurden eigene Förderquoten für kleine Unternehmen eingeführt. Der Förderdeckel in Modul 5 wurde gesenkt. Er fällt aber gleich hoch aus wie bisher, wenn das antragstellende Unternehmen in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet ist und aktiv daran teilnimmt. Neu ist außerdem die Förderung von Tiefengeothermie-Anlagen.

Bei der zu beantragenden Investitionsförderung können die Unternehmen wählen: entweder kann ein Investitionszuschuss beim BAFA, ein Tilgungszuschuss für einen Kredit bei der KfW oder im Förderwettbewerb ein Investitionszuschuss bei der VDI/VDE-IT beantragt werden. Für die Beratungsförderung zur Erstellung von Transformationskonzepten ist ein Zuschuss über den Projektträger VDI/VDE-IT zu beantragen (Details siehe Infobox zu Modul 5).

 Diese Grafik zeigt die Fördertatbestände im Überblick:

Download Fördergrafik EEW (Stand: 01/2024)

Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz hocheffizienter und am Markt verfügbarer Technologien. Förderfähig sind eine oder mehrere Investitionen eines Antragstellers zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von nachweislich hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Dazu gehören insbesondere folgende Technologiekategorien: Elektrische Motoren, Frequenzumrichter und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung und Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen.

Durch dieses Modul werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Tiefengeothermie-Anlagen und Wärmepumpen gefördert. Förderfähig sind Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen gemäß Merkblatt „Prozesswärme” erfüllen. Das Merkblatt konkretisiert auch die zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess, sowie Kosten für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Förderfähig sind der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen in Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem.

Förderfähig sind zudem der Erwerb und die Installation einer gelisteten Energiemanagement-Software auf Grundlage der DIN ES ISO 50001 sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software, soweit sie im direkten Zusammenhang mit Anlagen und Prozessen stehen.

Die technologieoffene Förderung umfasst investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, welche die Energie- oder Ressourceneffizienz steigern beziehungsweise den Energie- oder Ressourcenverbrauch in Unternehmen senken. Die Maßnahmen zur Optimierung können auch die Maßnahmen einschließen, die in Modul 1, 2, 3 und 6 förderfähig sind.

Die Förderfähigkeit und die Höhe der Förderung einer Maßnahme in Modul 4 ergibt sich aus ihrem CO2-Einsparpotenzial. Als Basis zur Berechnung dieses Potenzials dient das „Informationsblatt CO2-Faktoren“. Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als drei Jahre betragen.
Förderfähig sind insbesondere:

  1. Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energie- oder ressourceneffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware.
  2. Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme.
  3. Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  4. Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  5. Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.
  6. Maßnahmen zum Einsatz eines erneuerbaren Energieträgers anstelle eines fossilen Energieträgers  
  7. Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen

Anlagen und bauliche Maßnahmen, die nicht eindeutig und überwiegend einem Prozess zugeordnet werden können oder in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, sind nicht Gegenstand der Förderung.

Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts auf Grundlage der nachfolgenden Voraussetzungen und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater. Das Einsparkonzept muss das beantragte Vorhaben sowie die mit dem Vorhaben einhergehenden Einsparungen an Endenergie und/oder Ressourcen bzw. an CO2-Emissionen abbilden. Es sind ausschließlich Einsparkonzepte zugelassen, die durch einen Energieberater erstellt wurden, der vom BAFA für das Förderprogramm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1 (Energieaudit)” zugelassen ist. Sofern das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt, kann es das Einsparkonzept auch unternehmensintern ohne Energieberater erstellen.

Gefördert wird die Erstellung und wahlweise Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten, solange sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden. Einbegriffen sind darin die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes, wie z. B. der Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement) oder der Beratung von Unternehmen innerhalb der eigenen Lieferkette. Auch Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffung zur Erstellung des Transformationskonzeptes sind förderfähig. Eigenleistungen des Antragsstellers sind hingegen nicht förderfähig. Das Transformationskonzept muss neben einer aktuellen CO2-Bilanz, einem langfristigen betrieblichen Klimaschutzziel sowie einem Maßnahmenplan zur Zielerreichung auch mindestens ein Einsparkonzept für ein konkretes Vorhaben im Rahmen des Modul 4 oder Förderwettbewerbs des EEW beinhalten.

Eine höhere maximale Fördersumme gilt für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie aktiv an einem Netzwerk der der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnehmen.

Das Modul richtet sich an kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen wie sie auf EU-Ebene in der Empfehlung der EU-Kommission definiert werden. Ziel ist die Förderung von investiven Maßnahmen für den Umstieg auf rein elektrisch betriebene Anlagen. Gefördert wird der Austausch oder die Umrüstung von Bestandsanlagen, die bisher nicht ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden. Im Gegensatz zur Förderung über Modul 4 muss zur Beantragung kein Einsparkonzept erstellt werden. Gefördert wird der Austausch von Prozesswärmeerzeugern, zum Beispiel der Austausch eines mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeugers mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, aber auch der Austausch von Gabelstaplern, Waschmaschinen, Öfen, Fritteusen, Geschirrspülern, Maische- und Gärbebehältern, Reifekammern, Härteöfen, Galvanikanlagen. Die auszutauschende Bestandsanlage muss sich mindestens seit fünf Jahren im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein. Die neue Anlage muss mindestens 3 Jahre in der angegebenen Betriebsstätte betrieben werden. Nebenkosten für den Transport, Anschluss und die Entsorgung der alten Anlage sind ebenfalls förderfähig.

Mindestens 30 Prozent und maximal 15 Millionen Euro Förderung im Rahmen der Zuschuss- und Kreditförderung

In den Modulen 1, 3 und 4 beträgt die maximale Förderquote jeweils 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen. Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2) werden bei großen Unternehmen mit 45 %, bei mittleren Unternehmen mit 55% und bei kleinen Unternehmen mit 65% der förderfähigen Investitionsausgaben gefördert. Für Modul 6 gilt eine Förderquote von maximal 33% für kleine Unternehmen, während die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen müssen.

Die Förderung von Transformationskonzepten (Modul 5) beträgt für kleine Unternehmen bis zu 70 %, für mittlere Unternehmen bis zu 60 % und für große Unternehmen bis zu 50 % der Beratungskosten.

Die Förderung ist in den Modulen 1 und 6 auf 200.000 EUR pro Vorhaben begrenzt, in den Modulen 2 bis 4 auf maximal 15 Mio. EUR pro Vorhaben und in Modul 5 auf 50.000 EUR pro Vorhaben. Die maximale Fördersumme in Modul 5 erhöht sich auf 80.000 Euro pro Vorhaben, wenn das Unternehmen seine aktive Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) nachweist.

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Energie, Ressourcen und CO2 einsparen

Gefördert wird genauso technologieoffen wie in Modul 4 des Förderprogramms, aber mit einer Chance auf einen höheren Fördersatz.

Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz funktioniert grundsätzlich wie ein klassisches Förderprogramm. Er wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich im Wettbewerb an der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung im Vergleich zum Mitteleinsatz ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Der Wettbewerb zwischen den Projekten entscheidet anhand der im Antrag ausgewiesenen Fördereffizienz, welche Projekte eine Förderung erhalten. Weitere Informationen sowie einen Fördereffizienz-Rechner stehen online auf der Webseite www.wettbewerb-energieeffizienz.de zur Verfügung.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung ist auf maximal 15 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt. Da das Förderkonzept des Wettbewerbs allgemein und nicht selektiv ausgestaltet ist, sind die darüber erhaltenen Zuwendungen nicht als staatliche Beihilfe einzustufen (keine Beschränkung auf AGVO oder De-minimis).

Förderfähige Kosten

Die Zuschüsse werden als Anteilsfinanzierung auf Basis von festgelegten Prozentsätzen gewährt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Fördersumme sind die förderfähigen Investitionsausgaben.

Welche Investitionsausgaben sind förderfähig?

Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie dabei, die förderfähigen Kosten Ihres Investitionsvorhabens zu ermitteln bzw. von den nicht förderfähigen Kosten zu unterscheiden:

Download Arbeitshilfe Förderfähige Investitionskosten EEW (Stand: 01/2022)

Weitere Informationen zur Förderung

Bild: GettyImages/Ekachai Lohacamonchai-EyeEm